|
Das
Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18.6.1993 verlangt eine Sicherstellung
der Kundengelder (bereits einbezahlte Beträge und Rückreise) im Falle
von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters oder Vermittlers.
Sie
können den Nachweis dieser Sicherstellung verlangen.
Die
Kundengelder sind bei einem Notariatsbüro sichergestellt, welches in den
oben genannten Fällen die nötigen Schritte veranlassen wird. Die Adresse
wird Ihnen bei Buchung bekannt gegeben.
ARABICA
Orient-Reisen verfügt ausserdem über eine Haftpflichtversicherung.
|