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Bei Nichterscheinen
oder zu spätem Erscheinen zum Abflug sowie bei Erscheinen mit ungenügenden
Reiseausweisen bezahlen Sie in jedem Fall 100 % des Pauschalpreises.
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- bzw. Umbuchungsdatums ist
das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.
Ersatzreisende/r: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können
Sie eine/n Ersatzreisende/n stellen. Diese Ersatzperson muss bereit sein,
unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Benennen
Sie die Ersatzperson zu spät oder kann diese aufgrund der besonderen
Reiseerfordernisse (körperliche Fitness), gesetzlicher Vorschriften
oder behördlicher Anordnungen usw. nicht an der Reise teilnehmen,
so gilt diese als annulliert. Ausserdem muss die Ersatzperson im Besitz
von sämtlichen für die Reise notwendigen Formalitäten (Pass,
Visum, ev. Impfungen etc.) sein. Tritt ein/e Ersatzreisende/r in den Vertrag
ein, so haften Sie und die Ersatzperson solidarisch für die Bezahlung
des Reisearrangements, der Bearbeitungsgebühr und allfällig
entstehender Mehrkosten.
Versicherungen
Annullierungskosten- und SOS-Schutz-Versicherung: Die von uns mit
der Mobiliar Versicherung (MobiTour) abgeschlossene Annullierungskosten-/SOS-Schutz-Versicherung
ist im Reisepreis nicht inbegriffen. Sie ist obligatorisch und kann direkt
bei ARABICA abgeschlossen werden. Versichert sind die vertraglich geschuldeten
Annullierungskosten sowie die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise
infolge Krankheit, Unfall oder Tod des Teilnehmers oder einer nahestehenden
Person (gemäss Vertragsbedingungen).
Sind Sie bereits im Besitz einer solchen Versicherung, müssen Sie
dies bei der Anmeldung angeben. Sie haften in diesem Fall persönlich
für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.
Weitere Versicherungen: Klären Sie mit Ihrer privaten Versicherung
und Krankenkasse allfällige Zusatzversicherungen für Unfall
und Krankheit ab. Eine Reisegepäckversicherung kann ebenfalls bei
der Mobiliar Versicherung (MobiTour) via ARABICA abgeschlossen werden.
Programm-
und Preisänderungen
Programmänderungen: ARABICA behält sich ausdrücklich
das Recht vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft,
Transport, Transportmittel, Ausflüge, Fluggesellschaften etc.) zu
ändern, wenn unvorhergesehene Umstände und die Sicherheit es
erfordern. ARABICA wird in jedem Fall bemüht sein, gleichwertige
Ersatzleistungen zu erbringen. Solche Änderungen werden möglichst
frühzeitig bekanntgegeben.
Preisänderungen: In Ausnahmefällen sind Preiserhöhungen
möglich, und zwar bei einem Anstieg der Beförderungskosten (einschliesslich
Treibstoffzuschläge), neu eingeführte oder erhöhte staatliche
Abgaben oder Gebühren (Flughafen- und andere Taxen) sowie Wechselkursänderungen.
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn
erfolgen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie
berechtigt, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen
zurück.
Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht dem Prospekttext oder sind
sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich
bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches Ihnen
diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führt
Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von
der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine
schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und
deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche
müssen Sie spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich
geltend machen.
Haftung
ARABICA garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
(Fluggesellschaften, lokale Agenturen etc.) sowie eine nach bestem Wissen
erfolgte Reisebeschreibung.
ARABICA vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit
es der Reiseleitung, dem örtlichen Vertreter oder dem Leistungsträger
nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung
anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Die
Haftung von ARABICA bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
Haftungsausschlüsse: Für Programmänderungen infolge
Flug- oder Bahnverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen.
Insbesondere haftet ARABICA nicht für Änderungen im Reiseprogramm
(z.B. zusätzlich notwendig werdende Übernachtungen oder Spezialtransporte,
die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Versäumnisse
von Dritten, für welche ARABICA nicht einzustehen hat, zurückzuführen
sind). Es empfiehlt sich, mögliche Verspätungen bei der Reiseplanung
zu berücksichtigen. Eine Haftung von ARABICA ist auch ausgeschlossen,
wenn Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise vorliegen.
Unfälle und Erkrankungen: ARABICA haftet für den unmittelbaren
Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der
Reise, sofern dieser von ARABICA oder einem von ARABICA beauftragten Unternehmen
(Hotel, Fluggesellschaft etc.) schuldhaft verursacht wurde, unter der
Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber
Dritten an ARABICA abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang
mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Tansportunternehmen
(Bahn, Schiff, Bus) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren
internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende
Haftung von ARABICA ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden):
Falls eine Haftung von ARABICA für Sachschäden besteht, beschränkt
sich die Schadenersatzpflicht von ARABICA auf die unmittelbaren Schäden
und in jedem Fall auf insgesamt höchstens das Zweifache des Reisepreises,
sofern Sie anderweitig (z.B. von Ihrer Versicherung) keine Entschädigung
erhalten und Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten
an ARABICA abtreten. Ausgenommen sind absichtlich oder grobfahrlässig
verursachte Schäden.
Wertgegenstände: Für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen,
Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw.
sind Sie selber verantwortlich. In Hotels sind Wertgegenstände im
Safe aufzubewahren. ARABICA haftet nicht im Falle von Diebstahl, Verlust
und Schäden etc.
Ausflüge ausser Programm: Für allfällige Ausflüge,
die Sie während einer ARABICA-Reise auf eigene Faust unternehmen,
kann ARABICA nicht haftbar gemacht werden.
Sicherstellung bzw. Reisegarantie: ARABICA garantiert die Sicherstellung
der im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge gemäss
Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993.
Vorzeitige
Rückreise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann
ARABICA den Preis für das Reisearrangement nicht zurückzahlen.
Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen nach Möglichkeit
zurückerstattet. Die ARABICA-Reiseleitung oder lokale Führung
wird Ihnen in dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung, Unfall,
schwere Erkrankung, Tod einer nahestehenden Person) bei der Organisation
einer vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Abbruch
oder Annullierung einer Reise durch ARABICA
Höhere Gewalt und Streiks: ARABICA kann eine Reise wegen höherer
Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen am Zielort),
behördlicher Massnahmen oder Streiks absagen oder frühzeitig
abbrechen. In diesem Fall ist ARABICA berechtigt, die bereits erfolgten
und nachweisbaren Aufwendungen von Ihrer Rückerstattung in Abzug
zu bringen. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Mindestbeteiligung: Für alle von ARABICA ausgeschriebenen
Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein
kann (siehe Angaben im Programm). Beteiligen sich an einer Reise zu wenig
Teilnehmer/Innen oder liegen besondere Umstände vor, die ARABICA
zu einer wesentlichen Änderung der im Prospekt angebotenen Leistungen
zwingen, kann ARABICA die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten
Datum absagen. In diesem Fall wird ARABICA Ihnen einen Aufpreis für
die Durchführung der Reise mit weniger Teilnehmern als die Mindestzahl
bekanntgeben oder Ihnen nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm offerieren.
Verzichten Sie auf die vorgeschlagenen Alternativen, erstattet ARABICA
Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Einreise-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie von ARABICA ein Informationsblatt,
in welchem sämtliche Auskünfte betreffend Reisedokumente aufgeführt
sind. Ebenfalls wird auf obligatorische und empfohlene Impfungen hingewiesen.
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass- und Visavorschriften
sowie Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
Einzelzimmer
Der Zuschlag für Einzelzimmer basiert auf der Benutzung von Hotelzimmern
der Kategorie traditionelle Hotels bis 5*-Hotels (je nach gebuchter Kategorie).
In Funduqs kann nur in Gruppenräumen übernachtet werden (es
ist kein Zuschlag berechnet). Eine Garantie für Einzelzimmer kann
generell nicht übernommen werden. Wenn trotz vorliegender Unterkunftsbestätigung
an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar ist, haben Sie lediglich
Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlten Zuschlages pro Nacht.
Reisegutscheine
Reisegutscheine können nur angerechnet werden, wenn Sie diese spätestens
bei der Buchung vorlegen.
Gerichtsstand
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Thun. Es gilt schweizerisches Recht.
Im übrigen wird auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni
1993 verwiesen.
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